Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gardener Refugium – Beherbergungsvertrag
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag, gültig ab 01. Januar 2008 für Reservierungen im „Gardener Refugium“ in Lohmen, Garden 4.
Einleitung
Die aus den Beherbergungsverträgen / Gastaufnahmeverträgen resultierenden Vertragsrechte und -pflichten sind oft nicht bekannt. So lange keine Schwierigkeiten auftreten, die eine rechtliche Klärung der gegenseitigen Vertragspositionen erfordern, mag diese Unkenntnis nicht als unangenehm empfunden werden. Problematisch wird es aber meistens dann, wenn Vertragspartner in Unkenntnis der Rechtslage Rechte aus dem Vertrag für sich in Anspruch nehmen wollen, die ihnen die Rechtsordnung nicht zubilligt. Solche Fälle treten meistens dann auf, wenn der Gast einmal ein reserviertes Zimmer / Pauschalprogramm wieder abbestellen will.
Gemäß DEHOGA wurden hierzu folgende Rechte und Pflichten,
wie sie sich aus dem Beherbergungsvertrag ergeben, zusammengestellt.
Sie werden in ständiger Rechtssprechung bestätigt.
1. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / Pauschalprogramm bestellt und zugesagt worden ist. Die Schriftform für das Zustandekommen des Beherbergungsvertrages ist nicht erforderlich, eine telefonische Bestellung reicht aus. Ebenso die einseitige schriftliche Reservierungsbestätigung des Beherbergungsbetriebes.
2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche
Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers in der gebuchten Kategorie dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter eingesparten Aufwendungen.
a. Die Einsparungen betragen bei Übernachtung ( Fewo ) 10 %, bei
Übernachtung / Frühstück 20 % des Übernachtungspreises, bei
Halbpension 30 % und bei Vollpension 40 % des Pensionspreises.
b. Im Rahmen von Pauschalen des „Gardener Refugiums“ gilt der jeweilige veröffentlichte Preis für Übernachtung ( Fewo ) und Übernachtung / Frühstück als Basis der Leistungen.
5. a. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Güstrow.
Hinweis
Ihr Vertragspartner und Ansprechpartner für das „Gardener Refugium“ ist :
Frau Sabine Klinge
Garden 4
D-18276 Lohmen
Tel. : 038458-8005
E-mail : info@gardener-refugium.de
